Übersicht
Die folgende Tabelle zeigt die Dienstgrade und die zugehörigen Abzeichen, wie sie für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in NRW vorgesehen sind.
Dienstgrad | Schulterklappe | Ärmelabzeichen | Voraussetzungen / Qualifikation |
---|---|---|---|
Feuerwehrmann-Anwärter:in / Feuerwehrfrau-Anwärterin |
nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit | ||
Feuerwehrmann:frau | nach Bestehen der Probezeit | ||
Oberfeuerwehrmann:frau | mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann:frau und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung | ||
Hauptfeuerwehrmann:frau | mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann:frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr | ||
Unterbrandmeister:in | mindestens Hauptfeuerwehrmann:frau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann:frau und die erfolgreiche Absolvierung der Truppführer:in-Ausbildung | ||
Brandmeister:in | mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister:in und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführer:in-Basislehrgangs am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen | ||
Oberbrandmeister:in | mindestens 2 Jahre Brandmeister:in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen | ||
Hauptbrandmeister:in | mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister:in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen | ||
Brandinspektor:in | mindestens Oberbrandmeister:in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführer lehrgangs am Institut der Feuerwehr | ||
Brandoberinspektor:in | mindestens Brandinspektor:in und erfolgreiche Absolvierung des Verbandsführer:innen-Lehrgangs am Institut der Feuerwehr | ||
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor:in | mindestens Brandoberinspektor:in und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter:in einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr |