Rettungsgasse

Die Rettungsgasse rettet Leben

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten haben alle das gleiche Problem: Auf dem Weg zur Einsatzstelle fehlt das richtige Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer schnell und gefahrlos freie Bahn zu schaffen! 

Selbstverständlich ist das Thema nicht neu. Allerdings häufen sich die Vorfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer einfach die falschen Entscheidungen treffen, und somit den Rettern die Durchfahrt zur Einsatzstelle verwehren.

 

Wann ist das Bilden einer Rettungsgasse vorgeschrieben?

Kommt es außerorts zu einem Stau oder der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Das bedeutet: Noch bevor die Sirenen und das Blaulicht von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr zu hören und zu sehen sind, muss die Rettungsgasse gebildet werden. Nur so können Einsatzkräfte schnell zum Unfallort fahren.

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Soziale Medien

Notruf

  Feuerwehr: 112
 Rettungsdienst: 112
 Polizei: 110

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